Dank der Datenerfassung durch unser digitalisiertes Lagerverwaltungssystem, das mit fortschrittlicher Hardware ausgestattet ist, wird jede Warenbewegung dokumentiert und verfolgt. Dies ermöglicht es uns, die Lagerbestände, das Standortlayout, die Sichtbarkeit der Warenbewegungen und den sofortigen Zugang zu den Lagerbilanzen sowie das Prozessmanagement und die Betriebsabläufe zu verwalten.
Die Eingangstore sind ferngesteuert, mit Zugangskontrolle; die Anlage wird rund um die Uhr durch ein Videoüberwachungssystem überwacht.
Sicherheit der Waren:
Die Umgebungen für die Lagerung von frischen und gekühlten Waren im Allgemeinen Lagerhaus in Bozen entsprechen allen EU-Vorschriften für die entsprechende Lagerung, erfüllen alle Grundsätze der Selbstkontrolle und entsprechen dem HACCP-System (Hazard Analysis and Critical Control Points) zur Vermeidung von Risiken der Lebensmittelkontamination in der gesamten Lebensmittelkette.
Im Allgemeinen Lager werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Hygienisierungs- und Sicherheitsverfahren angewandt. Um die Staubkontamination der gelagerten Waren zu minimieren, werden die Räume regelmäßig trocken gereinigt. Die Nassreinigung hingegen wird mindestens einmal pro Woche durchgeführt.
INTERNES TRAINING - aktive Unterstützung für das Team des Allgemeinen Lagerhauses Bozen
Im Zeitraum 2020-2021 führt das Allgemeine Lagerhaus ein Schulungsprojekt für seine Mitarbeiter durch:
REORGANISIERUNG INTERNER PROZESSE ZUR VERBESSERUNG DER EFFIZIENZ ( ESF-Code 30390 )
Das Projekt wird von der Europäischen Union, dem ESF, dem Staat und der Autonomen Provinz Bozen kofinanziert und wurde im Rahmen der 5. Ausschreibung - Achse 3 Bildung und Ausbildung - Steigerung der Kompetenz der Arbeitskräfte durch kontinuierliche Weiterbildung des ESF in Bozen eingereicht.
Das Projekt wurde im Jahr 2022 mit der Auszahlung eines Betrages von 49.992,68 Euro durch die Autonome Provinz Bozen - ESF an diese Organisation abgeschlossen.
Rechtsform der Einrichtung
Die Autonome Organisation Allgemeines Lagerhaus Bozen hat die Rechtsform einer wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtung.
Allgemeine Bestimmungen
Transparenzvorschriften
Gemäß Art. 2-bis, c. 2 des Legislativdekrets 33/2013 gelten dieselben Vorschriften, die das Legislativdekret 33/2013 für öffentliche Verwaltungen vorschreibt, auch für wirtschaftliche öffentliche Einrichtungen, soweit sie damit vereinbar sind.
Organisation
Bestimmungen über die Bestellung von Organen (siehe Bestimmungen in der Satzung)
Ernennung von Beratern
Arbeitnehmer
Bilanzen der Einrichtung
Zahlungen an Lieferanten
Sonstige Inhalte
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